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   BGH, 10.10.1990 - StB 19/90   

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https://dejure.org/1990,5859
BGH, 10.10.1990 - StB 19/90 (https://dejure.org/1990,5859)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1990 - StB 19/90 (https://dejure.org/1990,5859)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1990 - StB 19/90 (https://dejure.org/1990,5859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 406e Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Unanfechtbarkeit der richterlichen Entscheidung über Ablehnung bzw. Gewährung von Akteneinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung der Akteneinsicht - Anfechtbarkeit der richterlichen Entscheidung - Geltung

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 95
  • StV 1991, 198
  • AnwBl 1991, 160
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen

    Der Beschuldigte hat (offenbar), aus welchen Gründen auch immer (etwa zunächst versagtes rechtliches Gehör kann nachgeholt werden, vgl. BGH NStZ 1991, 95), den zulässigen Rechtsbehelf nicht ergriffen.
  • BGH, 18.02.2014 - KRB 12/13

    Kartellrechtliches Bußgeldverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    Wie der Bundesgerichtshof - allerdings noch unter Geltung der Vorgängerregelung - bereits entschieden hat (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1989 - KRB 4/89, BGHSt 36, 338; vgl. auch Beschluss vom 10. Oktober 1990 - StB 19/90, NStZ 1991, 95), ist die Beschwerde durch diese Vorschrift indessen nur insoweit eröffnet, als einem Verfahrensbeteiligten durch die (teilweise) Verweigerung der Akteneinsicht die sachgerechte Interessenwahrnehmung in dem Straf- bzw. Bußgeldverfahren erschwert wird.
  • LG Aachen, 11.10.2019 - 60 KLs 12/19

    Akteneinsicht, Nebenkläger, vorherige Anhörung Angeklagter

    Soweit in der Rechtsprechung ohne nähere Begründung davon ausgegangen wird, dass zunächst versagtes rechtliches Gehör nachgeholt (so BGH, Beschl. v. 11.01.2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519, 1520; für die Gewährung von Akteneinsicht durch das mit der Sache befasste Gericht vgl. BGH, Beschl. v. 10.10.1990 - 1 StE 9/88, NStZ 1991, 95) und ein Verstoß gegen die Anhörungspflicht dadurch geheilt werden kann (so LG Stralsund, Beschl. v. 10.01.2005 - 22 Qs 475/04, juris Rn. 11), vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
  • OVG Sachsen, 01.08.2000 - 1 B 58/99

    Erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorliegen eines

    Die in der Ehe des Berichterstatters mit der - zunächst - zuständigen Rechtsreferentin des Prozessbevollmächtigten liegende nahe persönliche Beziehung (zu dieser Fallgruppe vgl. HessVGH, Beschl. v. 13.9.1990, AnwBl. 1991, 160 f.; LSG Rh.-Pf. [3. Senat], Beschl. v. 4.6.1998, NJW-RR 1998, 1765 f.; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 42 RdNr. 12) zum Beklagten ist aus der Sicht eines verständigen Verfahrensbeteiligten geeignet, ein solches Mißtrauen zu begründen.

    Vielmehr ist § 41 ZPO - neben § 54 Abs. 2 VwGO - entsprechend der Gesetzessystematik als abschließende Aufzählung anzusehen (vgl. Kopp/Schenke, aaO, § 54 RdNr. 5 m.w.N.) und eine im Eheverhältnis begründete persönliche Nähe zwischen Richter und Partei (bzw. deren Prozessvertretung) nach den allgemein geltenden Befangenheitsregelungen in § 54 Abs. 1. i.V.m. §§ 41 bis 49 ZPO für den jeweiligen Einzelfall zu beurteilen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 13.9.1990, AnwBl. 1991, 160 [161]; ThürOLG, Urt. v. 25.8.1999, OLG-NL 1999, 222 [224]).

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